Führerscheinklassen
Klasse A ( unbeschränkt )
In die Führerscheinklasse A ist ein Direkteinstieg ab dem Alter von 24 Jahren möglich. Durch Bestehen der entsprechenden Prüfung ist es möglich, Krafträder (ohne Beiwagen oder mit Beiwagen) über 35 kW = 48 PS zu fahren oder Krafträder mit einer Leistung von mehr als 0,2 kW pro kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kw.
In die Führerscheinklasse A / unbeschränkt sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: A2, A1, AM
Klasse A2 ( beschränkt )
Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse A beschränkt beträgt 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis schließt Krafträder mit Beiwagen und ohne Beiwagen bis zu maximal 35 kW = 48 PS ein und einer Leistung von nicht mehr als 0,2 kW / kg beträgt. Wenn zwei Jahre unfallfreie Fahrpraxis vorliegen, wird der Führerschein der Klasse A beschränkt ohne weitere Prüfung in einen Führerschein der Klasse A unbeschränkt getauscht.
In die Führerscheinklasse A / beschränkt sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: A1, AM
Sie haben den Führerschein Klasse B / Klasse 3 vor dem 01.04.1980 gemacht?
Einfacher Aufstieg von Klasse 3, erteilt vor dem 01.04.1980, in Klasse A2 ist möglich.
Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Fahrschule darf Sie jedoch erst zur praktischen Prüfung vorstellen, wenn sich der Fahrlehrer davon überzeugt hat, dass Sie die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben, sondern nur eine praktische Prüfung (Dauer 40 Minuten).
Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Führerscheininhaber der Klasse A1 Leichtkrafträder fahren, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbestimmt auf 80 Stundenkilometer gedrosselt ist. Ab dem 18 Lebensjahr dürfen mit dem Führerschein der Klasse A 1 Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW gefahren werden.
In die Führerscheinklasse A 1 sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: AM
Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse M beträgt 15 Jahre. Gefahren werden dürfen damit zwei-, drei-, und vierrädrige bis zu einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektro- oder Hilfsmotor bis maximal 50 ccm Hubraum und wiederum einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit).
In die Führerscheinklasse AM sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: keine
Bei der Fahrerlaubnis für ein Mofa beträgt das Mindestalter 15 Jahre. Dazu gehört eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern, das Mofa muss einsitzig sein und der Motor (Elektro- oder Verbrennungsmotor) darf einen Hubraum von maximal 50 ccm haben.
In die Fahrerlaubnis Mofa sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: keine
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B beträgt 18 Jahre. Ab dem Alter von 17 Jahren kann jedoch am Modellversuch Begleitetes Fahren mit 17 teilgenommen werden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Führerschein mit 17“.
Der Führerschein der Klasse B ist gültig für alle Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, ausgenommen Krafträder und Fahrzeuge mit Anhänger, die eine Gesamtmasse von 750 kg überschreiten. Das Fahren mit Anhänger ist jedoch auch über 7250 kg Gesamtgewicht möglich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht die Leermasse des Pkw, das als Zugfahrzeug dienen soll, überschreitet und die Gesamtmassen von Fahrzeug und Anhänger nicht die für den Führerschein der Klasse B zulässigen 3,5 Tonnen Gesamtgewicht überschreiten.
In die Führerscheinklasse B sind folgende Führerscheinklassen eingeschlossen: M, L, S
B197 bedeutet, dass der Bewerber seine Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren kann, ohne eine Automatikeintragung in seinen Führerschein zu erhalten. Vorraussetzung ist eine 10-stündige Schulung auf einem Schaltwagen mit einer anschließenden 15-minütigen Überprüfungsfahrt seiner Schaltwagenkenntnisse und Fähigkeiten durch den Fahrlehrer.
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse BE beträgt 18 Jahre, kann aber, wie der Führerschein der Klasse B, auch im „Begleiteten Fahren mit 17“ erworben werden. Der Führerschein der Klasse BE ist eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B und enthält die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen mit Anhängern, die nicht mehr unter den normalen Pkw-Führerschein fallen.
Dazu gehören:
Ein Anhänger von über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn dieses Gesamtgewicht größer ist als die Leermasse des Pkw (auch Zugfahrzeug genannt) Ein Anhänger von über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des gezogenen Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Pkw, das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger jedoch größer ist als die für den Führerschein der Klasse B erlaubten 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse BE ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B96 beträgt 18 Jahre, kann aber, wie der Führerschein der Klasse B, auch im „Begleiteten Fahren mit 17“ erworben werden. Der Führerschein der Klasse B96 ist eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B und enthält die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen mit Anhängern, die nicht mehr unter den normalen Pkw-Führerschein fallen. Dazu gehören: Ein Anhänger von über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn dieses Gesamtgewicht größer ist als die Leermasse des Pkw (auch Zugfahrzeug genannt) Ein Anhänger von über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des gezogenen Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Pkw, das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger jedoch größer ist als die für den Führerschein der Klasse B erlaubten 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, zusammen jedoch nicht über 4250 kg. Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B96 ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.